Taschengeldliste 2024 – Wie hoch sollte das Taschengeld sein?

Taschengeldliste

Die Taschengeldliste 2024 gibt eine Empfehlung zur optimalen Taschengeldhöhe. Die Frage, wie hoch das Taschengeld sein sollte, führt sehr oft zu Konflikten zwischen Eltern und ihrem Nachwuchs. Wenn Eltern unsicher sind, wie viel Taschengeld angemessen ist, sollten Sie mal einen Blick auf die Taschengeldliste werfen.

Diese Taschengeldliste 2024 gibt eine Empfehlung ab, wie hoch das Taschengeld im jeweiligen Kindesalter ungefähr sein sollte, und liefert damit einen guten Anhaltspunkt für unsichere Eltern. Die Werte der Taschengeldliste beruhen auf einer Empfehlung des Jugendamt, und werden in regelmäßigen Zeitabständen angepasst. Nachfolgend haben wir die aktuelle Taschengeldliste 2024 für Sie zur Ansicht bereitgestellt:

 Alter des Kindes

 Empfohlenes Taschengeld

4 – 5 Jahre

1 Euro - 2 Euro pro Woche

6 - 7 Jahre

2 Euro – 3 Euro pro Woche

8 – 9 Jahre

4 Euro – 5 Euro pro Woche

 

 

10 – 11 Jahre

18 Euro – 20 Euro pro Monat

12 – 13 Jahre

25 Euro – 30 Euro pro Monat

14 – 15 Jahre

35 Euro – 40 Euro pro Monat

16 – 17 Jahre

50 Euro – 60 Euro pro Monat

18 Jahre

80 Euro pro Monat

Taschengeldliste ist nicht bindend

Natürlich handelt es sich bei der Taschengeldliste des Jugendamts nur um eine Empfehlung, denn gesetzliche Vorgaben zur Höhe des Taschengelds existieren natürlich nicht. Kinder können sich also nicht darauf berufen, dass ihnen nach der Taschengeldliste 2024 mehr Geld zustehen würde. Ohnehin haben Kinder entgegen der landläufigen Meinung kein gesetzliches Anrecht auf Taschengeld. Gleichwohl ist es natürlich aus pädagogischer Sichtweise dennoch sinnvoll, seinen Kinder ein regelmäßiges Taschengeld zu geben. Denn nur so können die Kinder rechtzeitig lernen mit Geld umzugehen, und das ist für das spätere Leben nun einmal ganz wichtig.

Taschengeldliste 2024 nach dem Alter gestaffelt

Wie Sie oben sehen können, ist die Taschengeldliste des Jugendsamts nach dem Kindesalter gestaffelt. Das bedeutet, wenn das Kind älter wird, sollte auch der Geldbetrag nach oben angepasst werden. Dies ist natürlich auch einleuchtend, da die Bedürfnisse eines Kinder mit dem Alter zunehmen. Die Taschengeldliste 2023 empfiehlt, bereits recht früh damit zu beginnen, den Kindern ein regelmäßiges Taschengeld zu geben.

So wird empfohlen Kindern mit 6 Jahren bis 7 Jahren bereits ein Taschengeld in Höhe von 2 Euro bis 3 Euro pro Woche zu geben. Mit 8 Jahren bis 9 Jahren sollte dann eine Anhebung auf 4 Euro bis 5 Euro pro Woche erfolgen.

Taschengeld mit 10 Jahren monatlich auszahlen

Beachten Sie, dass ab einem Alter von zehn Jahren von einem wöchentlichen Auszahlungsrhythmus auf einen monatlichen Auszahlungsrhythmus umgestellt werden sollte. Ab diesem Alter sollte ein Kind nämlich auch in der Lage sein, sich sein Geld über den Monat hinweg einzuteilen. Die Taschengeldliste 2024 schlägt vor dem Kind mit 10 Jahre pro Monat 18 Euro – 20 Euro Taschengeld zu geben. Mit 12 Jahren – 13 Jahren steigt das empfohlene Taschengeld auf 25 Euro – 30 Euro pro Monat. Mit dem Alter wird der monatliche Geldbetrag dann immer weiter nach oben angepasst. Mit 18 Jahren sieht die Taschengeldliste 2023 eine Obergrenze von 80 Euro pro Monat vor. Allerdings nur für den Fall, dass der Jugendliche mit 18 Jahren noch kein eigenes Geld verdient.

Taschengeld an die Finanzsituation der Familie anpassen

Die Taschengeldliste des Jugendamt kann natürlich nur eine allgemeine Richtschnur sein. Denn natürlich müssen Eltern bei der Frage, wie hoch das Taschengeld sein sollte auch immer die individuelle Finanzsituation der Familie berücksichtigen. So kann es natürlich sein, dass Eltern zwangsläufig von den Vorgaben der Taschengeldliste 2024 nach unten abweichen müssen, weil das vorhandene Budget einfach zu knapp ist. In solch einer Situation empfiehlt es sich aber, dass Eltern mit ihren Kindern möglichst offen über das Thema Geld reden.

Was sollte vom Taschengeld bezahlt werden?

Neben der Frage, wie hoch das Taschengeld sein sollte, bleibt auch noch abzuklären, was Kinder von diesem Geld zahlen müssen und was von der Eltern übernommen wird. Dabei ist es grundsätzlich empfehlenswert, wenn Eltern auch weiterhin für alltägliche Ausgaben wie etwa Nahrungsmittel und Fahrtkosten aufkommen. Auch die Schulsachen sollten von den Eltern bezahlt werden, da sonst die Gefahr bestünde, dass die Kinder am falschen Ende sparen, um ihr Sparschwein zu entlasten. Auf der Gegenseite sollten Kinder vor allem ihre individuellen Wünsche wie beispielsweise Spielzeug oder auch Süßigkeiten mit ihrem eigenen Geld finanzieren müssen. Weiterhin ist es auch sinnvoll, wenn Kinder außerplanmäßige Freizeitaktivitäten wie etwa ein Kinobesuch von ihrem eigenen Geld bezahlen müssen.

Taschengeldkürzung nicht zur Bestrafung einsetzen

Was Eltern in Bezug auf Taschengeld unbedingt vermeiden sollten, dieses als Erziehungsmaßnahme zu missbrauchen. Daher ist es weder sinnvoll, das Taschengeld als Bestrafung kurzfristig zu kürzen, noch es als Belohnung kurzzeitig anzuheben. Denn dies würde dem pädagogischen Zweck des Taschengelds zuwiderlaufen. Schließlich sollen die Kinder auch lernen, sich ihr Geld auf längere Sicht einzuteilen.