Freistellungsauftrag für Kinder

Freistellungsauftrag für Kinder

Oftmals richten Eltern oder Großeltern ein Sparkonto für Kinder ein. Die Zinserträge, die mit diesem Sparkonto erwirtschaftet werden, unterliegen der Abgeltungssteuer genauso wie bei Erwachsenen. Normalerweise würde die Bank, bei der das Sparkonto eröffnet wurde, die fälligen Abgeltungssteuer direkt einbehalten und an den Fiskus abführen. Doch das lässt sich verhindern, indem man einen Freistellungsauftrag für das Konto des Kindes einrichtet. Denn grundsätzlich steht auch Kindern genauso wie allen anderen Bürgern ein eigener Sparerpauschbetrag zu. Dieser Sparerpauschbetrag beläuft sich genauso wie bei Erwachsenen auf 801 Euro. Der Freistellungsauftrag dient praktisch dazu der Bank anzuzeigen, dass der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wird und daher kein Steuerabzug vorgenommen wird.

Eltern müssen Freistellungsauftrag für Kinder einrichten.

Kinder können jedoch nicht selbst den Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten. Denn sie sind noch nicht voll geschäftsfähig. Deshalb müssen die Erziehungsberechtigten den Freistellungsauftrag für ihre Kinder bei der Bank einrichten. Der Freistellungsauftrag kann sich maximal auf 801 Euro belaufen, also der Höhe des Sparerpauschbetrags. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag für Kinder auf mehrere Banken aufzuteilen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn mehrere Sparkonten bei verschiedenen Banken für das Kind eingerichtet wurden. Dies kann beispielsweise der Fall, wenn Eltern und Großeltern jeweils ein eigenes Sparkonto für das Kind bei unterschiedlichen Banken eingerichtet haben. Beachten Sie jedoch, dass die Summe der einzelnen Freistellungsaufträge den Maximalbetrag von 801 Euro nicht übersteigen darf. Wenn Eltern einen Freistellungsauftrag für Kinder einrichten, ist die Bank nämlich verpflichtet, dies an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzuleiten.

Nichtveranlagungsbescheinigung als Ergänzung zum Freistellungsauftrag

Neben einem Freistellungsauftrag für Kinder gibt es auch die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung. Denn Kinder habe nicht nur ein Anrecht auf den Sparerpauschbetrag, sondern auch auf den Grundfreibetrag. Solange das Kind nicht arbeiten geht, kann es also zusätzlich zum Sparerpauschbetrag auch noch den vollen Grundfreibetrag für Zinseinkünfte ausschöpfen. Der Grundfreibetrag beläuft sich im Jahr 2022 auf 10.347 Euro. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Zinsen Kinder unter Berücksichtigung von

  • Freistellungsauftrag
  • Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag

maximal steuerfrei einnehmen können

 

Sparerpauschbetrag 801 Euro
Grundfreibetrag 10.347 Euro
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro
   
Summe 11.184 Euro


Eltern müssen die Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder beim zuständigen Finanzamt beantragen und der Bank vorlegen. Allerdings ist die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung nur sinnvoll, wenn die Zinserträge des Kindes den Sparerpauschbetrag von 801 Euro übersteigen. Ansonsten reicht es aus, einen Freistellungsauftrag für Kinder einzurichten.

Quelle des Bildes: geralt