Kindergeldtabelle 2022 / Wie viel Kindergeld?

KindergeldtabelleWenn Sie wissen wollen, wie viel Kindergeld Ihnen zusteht, kann Ihnen die Kindergeldtabelle 2022 weiterhelfen. Grundsätzlich wird das Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt. Dennoch erhalten nicht alle Eltern gleich viel Kindergeld vom Staat. Die Kindergeldhöhe richtet sich danach, wie viel Kinder Eltern insgesamt haben.

So gibt es derzeit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro monatlich. Danach steigt das Kindergeld. Denn ab dem dritten Kind gibt es bereits 225 Euro monatlich. Für das vierte und jedes weitere Kind erhalten Eltern 250 Euro pro Monat. Aus der Kindergeldtabelle können Sie ganz einfach ablesen, wie viel Kindergeld es für das jeweilige Kind gibt. Nachfolgend haben wir die aktuelle Kindergeldtabelle 2022 für Sie zur Ansicht bereitgestellt. Achtung: Die Kindergeld Tabelle darf keinesfalls mit der Unterhaltstabelle verwechselt werden. Die Unterhaltstabelle, auch Düsseldorfer Tabelle genannt, dient als Leitlinie zur Festsetzung des Kindesunterhalts im Falle einer Trennung der Eltern.

Die aktuelle Kindergeldtabelle 2022

Anzahl Kinder

Kindergeldhöhe 2022

1. Kind

219 Euro

2. Kind

219 Euro

3. Kind

225 Euro

4. Kind

250 Euro

Jedes weitere Kind

250 Euro

Beispiel:

Nach der Kindergeldtabelle würde eine Familie mit vier kindergeldberechtigten Kindern demnach auf 913 Euro (219 Euro + 219 Euro + 225 Euro + 250 Euro) Kindergeld im Monat kommen. Hätte die Familie statt vier Kindern fünf Kinder, bekäme sie nochmals 250 Euro zusätzlich pro Monat und käme damit insgesamt auf ein Kindergeld von 1.163 Euro monatlich. 

Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2021

Die oben stehende Kindergeldtabelle gilt erst seit Anfang 2021. Denn pünktlich zum 1. Januar 2021 hat sich die Kindergeldhöhe geändert. Das Kindergeld wurde für jedes Kind um exakt 15 Euro erhöht.  Vorher gab es für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhielten Eltern 210 Euro im Monat. Für das vierte Kind und alle weiteren Kinder bekamen Eltern vor der Kindergelderhöhung jeden Monat 235 Euro von der Familienkasse überwiesen. Die Anpassung der Kindergeldbeträge findet automatisch statt, Eltern müssen dafür nichts veranlassen. Für Eltern, die noch einmal nachgucken wollen, wie viel Kindergeld es vor dem 1. Januar 2021 für jedes Kind gab, haben wir als Service am Ende dieser Seite auch die alte Kindergeldtabelle für das Jahr 2020 zur Ansicht bereitgestellt.

Wann besteht ein Anspruch auf Kindergeld?

Aus der Kindergeldtabelle lässt sich entnehmen, wie viel Kindergeld Eltern für jedes Kind bekommen, falls ein Kindergeldanspruch vorhanden ist. Doch wann besteht überhaupt ein Anspruch auf Kindergeld? Der Kindergeldanspruch entsteht mit der Geburt eines Kindes. Vom Monat der Geburt an bis zum 18. Geburtstag des Kindes besteht ein genereller Kindergeldanspruch ohne weitere Bedingungen. Den Anspruch auf Kindergeld haben aber nicht die Kinder selbst, sondern die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, in deren Haushalt das Kind lebt.

Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern

In einigen Fällen besteht aber auch ein Anspruch auf Kindergeld über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus. So verlängert der Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind ein Studium oder eine Ausbildung absolviert. Aber Achtung: Der Kindergeldanspruch erlischt, wenn das Kind bereits ein Erststudium oder eine Erstausbildung erfolgreich absolviert hat und sich nun in einer Folgeausbildung befindet und in dieser Zeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Außerdem besteht der Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern auch weiterhin bis maximal zum 25. Lebensjahr, wenn sich das volljährige Kind gerade auf der Suche nach einem Studienplatz oder einem Ausbildungsplatz befindet. Allerdings muss sich das volljährige Kind in dieser Zeit auch ernsthaft um einen Ausbildungsplatz oder Studienplatz bemühen, sonst kann das Kindergeld gestrichen werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 26. August 2014, XI R 14/12).

Kindergeldanspruch bei Kindern mit Behinderung

Eine Sonderregelung gilt für Kinder mit einer Behinderung, die infolgedessen nicht selbst in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. In diesem Fall wird das Kindergeld auch noch über das 25. Lebensjahr hinaus weitergezahlt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres bestanden hat.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag als Alternative

Neben dem Kindergeld gibt es auch noch den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG. Allerdings schließt die Nutzung des Kinderfreibetrags den gleichzeitigen Erhalt von Kindergeldes aus. Das heißt, Eltern können entweder monatlich Kindergeld beziehen oder aber den steuerlichen Kinderfreibetrag ausnutzen, um weniger Steuern zahlen zu müssen. Beides zusammen geht leider nicht. Der Kinderfreibetrag wurde zuletzt zu Beginn des Jahres 2021 auf 8.388 Euro angehoben. Für das Jahr 2022 ist keine Anhebung des Kinderfreibetrags geplant, so dass  er auch weiterhin auf 8.388 Euro im Jahr pro Kind für beide Elternteile beläuft. Der Kinderfreibetrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
  • 5.460 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Wenn die Eltern getrennt leben, wird für beide Elternteile jeweils der halbe Kinderfreibetrag angesetzt. Der Freibetrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert dadurch die Steuerlast der Eltern. 

Ob das Kindergeld oder aber der Kinderfreibetrag finanziell lohnender sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt immer vom Einzelfall ab. Als Faustregel gilt aber, dass bei höheren Einkommen der Kinderfreibetrag attraktiver wird. Doch die betroffenen Eltern müssen das ohnehin nicht selbst ausrechnen. Denn das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch, um festzustellen, welche der beiden Alternativen für den jeweiligen Steuerpflichtigen finanziell günstiger ist.

Kindergeld beantragen

Für das Kindergeld ist die Familienkasse zuständig. Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. In den meisten Fällen sind die Familienkassen in den örtlichen Agenturen für Arbeit ansässig. Das notwenige Antragsformular für den Kindergeldantrag finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Beim ersten Kindergeldantrag muss zusätzlich auch die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden. Bei Kindern über 18 Jahren müssen weitere Dokumente wie beispielsweise eine Studienbescheinigung oder eine Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass bei dem volljährigen Kind auch weiterhin ein Kindergeldanspruch besteht. Seit Anfang 2016 gilt außerdem die neue Regelung, dass bei einem Kindergeldantrag auch immer die Steuer-Identifikationsnummer des Antragsstellers und des Kindes, für das das Kindergeld beantragt wird, angegeben werden muss. In den meisten Fällen dauert die Bearbeitung des Kindergeldantrags zwischen drei und sechs Wochen.

Die alte Kindergeldtabelle für das Jahr 2020

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Kindergeld Eltern im Jahr 2020 pro Kind erhalten haben:

 

Anzahl der Kinder Kindergeld 2020 Kindergeld 2021
1. Kind 204 Euro 219 Euro
2. Kind 204 Euro 219 Euro
3. Kind 210 Euro 225 Euro
4. Kind 235 Euro 250 Euro
Jedes weitere Kind 235 Euro 250 Euro