Kinderhaftpflicht – Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder

Kinderhaftpflicht

Genau genommen handelt es sich bei der Kinderhaftpflicht nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern nur um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes der normalen Haftpflichtversicherung. Bei der Kinderhaftpflichtversicherung wird der Versicherungsschutz auch auf Kinder ausgedehnt, die eigentlich noch nicht schuldfähig sind. Im Fachjargon wird die Kinderhaftpflicht deshalb auch als Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder bezeichnet. Eine Kinderhaftpflicht bzw. der zusätzliche Schutz für deliktunfähige Kinder ist nur bei kleineren Kindern bis zu einem Alter von 10 Jahren sinnvoll. Für Eltern, deren Kinder bereits älter als 10 Jahre sind, ist die Kinderhaftpflichtversicherung nicht mehr sinnvoll. In diesem Fall reicht auch die herkömmliche Haftpflichtversicherung der Eltern ohne diesen Zusatzschutz vollkommen aus.

Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen

Grundsätzlich kann man schon einmal festhalten, dass die Haftpflichtversicherung zu den wichtigen Versicherungen gehört, die unbedingt jeder haben sollte. Das gilt sowohl für Alleinstehende als auch für Eltern mit Kindern. Wenn durch ihr Verschulden ein Schaden entstanden ist, hat der Geschädigte gegen Sie als Verursacher des Schadens einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Haftpflicht würde die Schadenersatzforderungen für Sie übernehmen, falls sie berechtigt sind. Das gilt für folgende Schäden:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Gleichzeitig ist die Haftpflicht aber auch dafür dar, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Gerade bei Personenschäden können enorme Schadensersatzforderungen auf den Verursacher zukommen. Das kann sogar existenzbedrohend sein. Die Haftpflichtversicherung sichert Sie für einen verhältnismäßig geringen Beitrag gegen dieses existenzielle Risiko ab.

Wofür wird eine Kinderhaftpflichtversicherung benötigt?

Wenn Eltern eine Haftpflichtversicherung abschließen, sind ihre Kinder im Rahmen einer Familienhaftpflicht normalerweise automatisch mitversichert, ohne dass eine separate Police für die Kinder benötigt wird. Das gilt in der Regel sowohl für leibliche Kinder als auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder, solange diese minderjährig sind oder bereits volljährig aber noch in einer Ausbildung sind. Doch wofür wird dann überhaupt die Kinderhaftpflicht bzw. der Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder benötigt? Das hängt mit einer Besonderheit im deutschen Recht zusammen. Kinder unter sieben Jahren sind nach deutschem Recht generell schuldunfähig. Im Straßenverkehr gilt sogar eine Altersgrenze von zehn Jahren für die Schuldunfähigkeit. Das bedeutet, wenn Kinder unter dieser Altersgrenze einen Schaden verursacht haben, können sie bzw. ihre Eltern dafür nicht haftbar gemacht. Demzufolge ist die Haftpflicht auch normalerweise nicht verpflichtet, für solche Schäden aufzukommen.

Häufig ist aber so, dass sich die Eltern moralisch verpflichtet fühlen, für den von ihren Kindern verursachten Schaden aufzukommen, auch wenn keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht. Insbesondere dann, wenn der Schaden bei Freunden, Verwandten oder Nachbarn entstanden ist. Da die normale Haftpflichtversicherung aber nicht zur Übernahme dieser Schäden verpflichtet ist, müssten die Eltern den Schaden dann aus ihrer eigenen Tasche zahlen. Das kann durch die Kinderhaftpflichtversicherung verhindert werden. Wenn Eltern eine Haftpflicht abgeschlossen haben, die auch eine Ersatzpflicht für deliktunfähige Kinder beinhaltet, kommt diese dann auch für alle von Kindern unter 7 Jahren bzw. 10 Jahren verursachten Schäden auf, auch wenn der Geschädigte von Rechtswegen eigentlich keinen Anspruch auf Schadensersatz hätte.

Deckungssumme bei der Kinderhaftpflicht

Wenn Eltern eine Kinderhaftpflicht bzw. eine Haftpflichtversicherung, die auch deliktfähige Kinder miteinschließt, abschließen wollen, sollten Sie auch immer auf die Höhe der Deckungssumme achten. Die Deckungssumme gibt an, bis, zu welcher Höhe ein Schaden von der Versicherung übernommen würde. Der darüberliegende Betrag müsste dann vom Versicherten selbst gezahlt werden. Bei vielen Tarifen, die diesen zusätzlichen Versicherungsschutz für Kinder anbieten, ist die maximale Schadenssumme auf 5.000 Euro beschränkt. Das reicht natürlich dann nur für geringfügigere Schäden. So liegt die Dechungssumme für Schäden durch deliktunfähige Kinder bei der Privathaftpflicht von CosmosDirekt im Basistarif nur bei 5.000 Euro. Im Tarif Comfort-Schutz von CosmosDirekt sind dagegen Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 25.000 Euro abgedeckt. Das nachfolgende Tool hilft Ihnen dabei, eine gute und günstige Haftpflichtversicherung für Ihre Familie zu finden. Achten Sie bitte darauf im Feld "versicherte Person" des Tools die Option mit Kind auszuwählen.