Neue Düsseldorf Tabelle 2023 | Mehr Kindesunterhalt

neue Düsseldorfer Tabelle 2023Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 wurde jetzt veröffentlicht. Daraus folgt, dass Trennungskinder in Zukunft mit mehr Kindessunterhalt rechnen können. Das gilt sowohl für minderjährige als auch für volljährige Trennungskinder. Gleichzeitig steigt aber auch der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige.

Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Trennungsunterhalts

Wenn sich ihre Eltern trennen, haben die Kinder einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Höhe des den Kindern zustehenden Unterhalts hängt von der Höhe des Einkommens der Eltern und vom Alter des Kindes ab. Die Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf erstmalig im Jahr 1962 veröffentlicht hat, dient als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle selbst hat zwar keine Gesetzeskraft wir aber bundesweit von den Gerichten als Richtlinie bei der Unterhaltsberechnung für Kinder herangezogen. Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 2023 wurden die Unterhaltsbeträge wieder angehoben, sodass Trennungskinder in Zukunft auf deutlich mehr Geld hoffen können.

Mehr Kindesunterhalt ab 2023

Der Mindestunterhalt in der ersten Altersgruppe 0 - 5 Jahre steigt demnach um 41 Euro auf 437 Euro im Monat. In der zweiten Altersgruppe 6 - 11 Jahre erhöht sich der Mindestunterhalt um 47 Euro auf 502 Euro im Monat. In der dritten Altersgruppe 12 - 17 Jahre steigt er um 53 Euro auf 588 Euro im Monat. Für volljährige Trennungskinder erhöht sich der Mindestunterhalt um 59 Euro auf 628 Euro im Monat. Diese Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen bis 1.900 Euro monatlich. Im Schnitt steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen um rund zehn Prozent an. Nachfolgend haben wir die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 für alle Einkommensgruppen für Sie zur Ansicht bereitgestellt.

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in € Unterhaltsbeträge nach Altersgruppen in €
0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre AB 18 Jahre
1. bis 1.900 437 502 588 628
2. 1.901-2.300 459 528 618 660
3. 2.301-2.700 481 553 648 691
4. 2.701-3.100 503 578 677 723
5. 3.101-3.500 525 603 706 754
6. 3.501-3.900 560 643 753 804
7. 3.901-4.300 595 683 800 855
8. 4.301-4.700 630 723 847 905
9. 4.701-5.100 665 764 894 955
10. 5.101-5.500 700 804 941 1.005
11. 5.501-6.200 735 844 988 1.056
12. 6.201-7.000 770 884 1.035 1.106
13. 7.001-8.000 805 924 1.082 1.156
14. 8.001-9.500 840 964 1.126 1.206
15. 9.501-11.000 874 1.004 1.176 1.256

Selbstbehalt steigt ebenfalls

Die bevorstehenden Änderungen durch die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 betreffen aber nicht nur die Höhe der Unterhaltungszahlungen, sondern auch die Höhe des Selbstbehalts. Das unterhaltspflichtige Elternteil muss nicht sein komplettes Einkommen für den Unterhalt aufwenden. Ihm bleibt ein Schonbetrag, der sogenannte Selbstbehalt, der trotz der Unterhaltsverpflichtungen nicht angetastet wird. Dieser Selbstbehalt steigt für Erwerbstätige um rund 18 Prozent auf 1.370 Euro, um der hohen Inflation Rechnung zu tragen. Für Nichterwerbstätige steigt er um rund 17 Prozent auf 1.120 Euro. In diesem Selbstbehalt ist bereits auch ein Betrag für die Wohnkosten enthalten. Bisher hat man 430 Euro Warmmiete angesetzt, ab dem kommenden Jahr 2023 sind es pauschal 520 Euro Warmmiete.

Mehr Kindergeld ab 2023

Zum neuen Jahr steigt auch wieder das Kindergeld. Ab Januar 2023 erhalten Eltern einheitlich für jedes Kind 250 Euro Kindergeld pro Monat. Das ist ein Plus von 31 Euro für das erste Kind und das zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es dann immerhin 25 Euro mehr Kindergeld im Monat als bisher.

Das höhere Kindergeld hat auch Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtungen. Denn getrenntlebende Elternteile, die Kindesunterhalt zahlen, dürfen vom Unterhaltsbetrag die Hälfte des staatlichen Kindergelds abziehen. Bei unterhaltsberechtigten, volljährigen Kindern darf man den Unterhaltsbetrag sogar um das komplette Kindergeld kürzen.