Bürgergeld für Kinder und Jugendliche | Regelsätze

Bürgergeld für Kinder und JugendlicheHier erfahren Sie, wie viel Bürgergeld für Kinder und Jugendliche es im Monat gibt. Zu Beginn des Jahres 2023 hat man das neue Bürgergeld eingeführt, um damit das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV abzulösen. Nicht nur Erwachsene, sondern auch Minderjährige haben Anspruch auf Bürgergeld. Allerdings gibt es unterschiedliche Regelsätze für Minderjährige und Erwachsene. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, wie viel Bürgergeld für Kinder und Jugendliche vorgesehen ist.

Altersabhängiges Bürgergeld für Kinder

Bei Kindern und Jugendlichen sind die Regelsätze nach dem Alter gestaffelt. Das bedeutet, für ältere Kinder gibt es mehr Bürgergeld im Monat als für jüngere Kinder. Insgesamt existieren drei verscheiden Regelsätze für Minderjährige. Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren steht 318 Euro Bürgergeld im Monat zu. Das sind 33 Euro mehr im Monat als bei den Hartz-IV Regelsätzen im vorherigen Jahr.

Mehr Bürgergeld für Kinder ab 6 Jahren

Das Bürgergeld für Kinder im Alter von 6 Jahren bis 13 Jahren liegt bei 348 Euro im Monat. Das ist Plus von 37 Euro im Monat verglichen mit den Hartz IV Regelsätzen aus dem Vorjahr. Für Jugendliche im Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren gibt es monatlich 420 Euro Bürgergeld. Gegenüber den Hartz-IV Regelsätzen aus dem Vorjahr ist das eine Erhöhung um 44 Euro im Monat.

Alter Regelsatz
Jugendliche von 14 – 17 Jahre 420 Euro
Kinder von 6 - 13 Jahre 348 Euro
Kinder von 0 - 5 Jahre 318 Euro

Zum Vergleich: Erwachsene können bis zu 502 Euro im Monat vom Jobcenter bekommen, wenn sie alleinstehend sind. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie eine Bürgergeld Tabelle, die alle aktuellen Regelsätze sowohl für Erwachsene als auch für Kinder zeigt.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche, die aus Familien kommen, die Bürgergeld erhalten, haben zusätzlich auch noch Anspruch auf sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zu diesen Leistungen gehören Zuschüssen für den persönlichen Schulbedarf des Kindes. Pro Schuljahr stehen 174 Euro für den Kauf von Schulmaterialien wie etwa Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial zur Verfügung.

Übernahme der Kosten für Klassenfahrten

Damit die Kinder und Jugendlichen teilnehmen können, werden zudem die Kosten sowohl für eintägige Ausflüge von Schule und Kita als auch für mehrtägige Klassenfahrten übernommen. Weiterhin werden auch das Schulmittagessen oder die Kita-Mittagsverpflegung bezahlt. Sofern die Schüler die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, werden auch die Transportkosten übernommen. Außerdem gibt es finanzielle Unterstützung für Nachhilfeunterricht. Darüber hinaus steht den Kindern und Jugendlichen ein monatliches Budget in Höhe von 15 Euro pro Monat für Freizeitaktivitäten zur Verfügung. Davon können Sie beispielsweise die Mitgliedschaft in einen Sportverein oder den Besuch einer Musikschule finanzieren.