Not Kinderzuschlag für Familien in der Corona Krise

Die Bundesregierung hat jetzt einen Not Kinderzuschlag (Notfall KiZ) auf den Weg gebracht, um Familien, die durch Corona in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, zu unterstützen. . Die Corona Krise hat viele Familien in Deutschland hart getroffen. Für viele Eltern ist es schon schwierig genug, dass sie ihren Nachwuchs als Folge der Kita- und Schulschließungen nun selbst betreuen müssen. Doch erschwerend dazu kommt noch, dass das Einkommen vieler Familien wegen Corona massiv eingebrochen ist. Mit dem jetzt eingeführten Not Kinderzuschlag sollen wenigstens die finanziellen Folgen von Corona etwas abgefedert werden.Not Kinderzuschlag

Not Kinderzuschlag seit April 2020 beantragbar

Der Not Kinderzuschlag als Unterstützung in der Corona Zeit wurde zum 1. April 2020 eingeführt. Doch den eigentlichen Kinderzuschlag gibt es in Deutschland schon seit längerer Zeit. Er wurde im Jahr 2005 im Rahmen der Agenda 2010 eingeführt, um Familien mit niedrigem Einkommen vor einem Abrutschen in Hartz IV zu bewahren. Im vergangenen Jahr wurde dann der monatliche Höchstbetrag beim Kinderzuschlag durch das Starke-Familien-Gesetz noch mal um 15 Euro erhöht. Doch was ist der Unterschied zwischen dem bisherigen Kinderzuschlag und dem zum 1. April 2020 neu eingeführten Not Kinderzuschlag?

Der Unterschied ist, dass jetzt bei der Beantragung nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung entscheidend ist. Vorher musste man das Einkommen der letzten sechs Monate vor der Antragstellung nachweisen. Diese Neuerung hat den Vorteil, dass alle Familien, deren Einkommen im März durch Corona eingebrochen, schon im April vom Not Kinderzuschlag profitieren können. Und der Bedarf scheint durchaus groß zu sein. Denn in den ersten acht Tagen seit der Einführung des neuen Not KiZ sind laut Familienministerin Franziska Giffey (SPD) bereits fast 80.000 Anträge bei den Familienkassen eingegangen.

Höchstbetrag bleibt beim Notfall KiZ unverändert

Es gibt noch eine weitere wichtige Änderung beim Not Kinderzuschlag. Bei der Beantragung des Notfall KiZ bleibt das vorhandene Vermögen vorläufig unberücksichtigt, solange es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Die neuen Regelungen zum Notfall KiZ sollen zunächst befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Bei der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Familien hat sich aber auch in der Corona Krise nichts geändert. Es gibt weiterhin maximal 185 Euro monatlich pro Kind. Bei Familien, die bereits den Höchstbetrag beim Kindergeldzuschlag erhalten, wird die Bezugsdauer automatisch um zusätzliche sechs Monate verlängert, ohne dass ein erneuter Antrag notwendig wäre.

Mindesteinkommensgrenze beim Not Kinderzuschlag

Es gibt allerdings ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein, damit Familien den Not Kinderzuschlag beantragen dürfen. Zunächst einmal ist es notwendig, dass die Eltern für das Kind auch Kindergeld von der Familienkasse erhalten. Denn der Anspruch auf Kinderzuschlag ist in Deutschland generell an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Darüber hinaus muss das Einkommen der Familien über der Mindesteinkommensgrenze liegen, damit man den Kindergeldzuschlag beantragen kann. Bei Elternpaaren wird ein Mindesteinkommen von 900 Euro im Monat verlangt. Die Mindesteinkommensgrenze bei Ledigen beläuft sich auf 600 Euro im Monat. Die Mindesteinkommensgrenze sorgt dafür, dass eine Unterstützung durch den Not Kinderzuschlag für die Beziehen von Arbeitslosengeld II nicht in Betracht kommt.

Zusätzliche Hilfe für Kinder aus sozialschwachen Familien

Der Not KiZ ist aber nicht die einzige Hilfe, die für Kinder aus sozialschwachen Familien in der Corona Krise vorgesehen ist. Für alle Familien, die den Kinderzuschlag bewilligt bekommen haben, gilt, dass sie zugleich auch Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe haben. Zu den Leistungen, mit den Kinder aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden, gehört das sogenannte Schulbedarfspaket. Durch das Schulbedarfspaket erhalten die Kinder in jedem Schuljahr einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro für die Anschaffung von notwendigen Schulmaterialien. Darüber hinaus bekommen diese Kinder jeden Monat auch ein Budget in Höhe von 15 Euro zur Verfügung gestellt, mit dem sie die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft in Vereinen oder andere Aktivitäten kultureller Bildung bezahlen können.