Taschengeld - Ab wann und wie lange?

Ab wann Taschengeld?Rund um das Thema Taschengeld ranken sich viele Fragen. Zum einen fragen sich viele Eltern, ab wann Taschengeld für Kinder sinnvoll ist. Zum anderen wollen auch viele Eltern wissen, wie lange sie Taschengeld an ihren Nachwuchs zahlen sollten. Darüber hinaus stellt sich auch noch die Frage, wie viel Taschengeld für Kinder und Jugendliche angemessen ist. Wir wollen diesen Fragen nachfolgend auf den Grund gehen.

Ab wann Taschengeld?

Eltern wollen wissen, ab wann Taschengeld für Kinder sinnvoll. Schließlich sollen ihre Kinder auch rechtzeitig lernen, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen Doch die Frage, ab welchem Alter mit dem Taschengeld begonnen werden sollte, lässt sich nicht so einfach pauschal beantworten. Es kommt immer auch darauf an, wie weit das jeweilige Kind in seiner persönlicher Entwicklung ist. In vielen Fällen ist es so, dass schon Vorschulkinder den Wert des Geld begreifen können. Dann kann es Sinn machen, dem Kind bereits im Alter von vier oder fünf Jahren ein kleines Taschengeld zu geben. Spätestens aber sollten Eltern damit beginnen, ihrem Kind Taschengeld zu geben, wenn dieses eingeschult wird. Positiver Nebeneffekt ist, dass das Kind durch das Taschengeld auch motiviert wird, rechnen zu lernen.

Wenn einmal mit dem Taschengeld begonnen wurde, ist es wichtig, dass dieses in Zukunft auch regelmäßig gezahlt wird, so dass sich das Kind drauf verlassen kann. Am besten ist es eine festen Termin für die Auszahlung des Taschengelds mit dem Kind zu vereinbaren. Keinesfalls sollte das Taschengeld an irgendwelche Bedingungen, wie etwa gute Noten geknüpft werden.

Wie lange Taschengeld?

Eltern fragen sich aber mitunter nicht nur, ab wann sie Taschengeld zahlen sollten, sondern auch wie lange Taschengeld gezahlt werden sollte. Bei der Beantwortung der Frage, wie lange Taschengeld gezahlt werden sollte, kommt es weniger auf das Alter des Kindes an, sondern vielmehr auf dessen finanzielle Situation. Wenn das Kind mit 16 schon eine Ausbildung macht und eigenes Geld verdient, brauchen die Eltern ihm nicht länger Taschengeld zugeben.

Anders sieht die Sache aus, wenn das Kind zwar bereits 18 Jahre alt und damit volljährig ist, aber noch zur Schule geht und kein eigenes Geld verdient. Dann ist es empfehlenswert die Taschengeldzahlung fortzusetzen, solange das Kind von seinen Eltern wirtschaftlich abhängig ist. Ein Verpflichtung, ihren Kindern weiter Taschengeld zu zahlen, haben Eltern allerdings nicht. Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld haben Kinder unabhängig von deren Alter grundsätzlich nicht.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Eine weitere wichtige Frage zum Taschengeld lautet, wie viel Taschengeld ist für Kinder und Jugendliche angemessen. Sicherlich werden da die Meinungen zwischen Eltern und ihren Kindern oftmals auseinandergehen. Einen guten Anhaltspunkt, wie viel Taschengeld angemessen ist, liefert die Taschengeldtabelle. In der Taschengeld wird zu jedem Alter die empfohlene Taschengeldhöhe angeben. Die Taschengeldtabelle beruht auf einer Empfehlung der Jugendämter zur optimalen Taschengeldhöhe für Kinder in den unterschiedlichen Altersgruppen. Die aktuelle Taschengeldtabelle 2021 finden Sie auf unserer Startseite.

Die Taschengeldtabelle empfiehlt am Anfang zunächst mit einem kleinen Betrag zwischen einem Euro und zwei Euro loszulegen. Danach wird das Taschengeld der Kinder jedes Jahr kontinuierlich an das Alter des Kindes angepasst. Je älter die Kinder werden, desto mehr Taschengeld sollten sie auch bekommen. In den ersten Jahren sollte das Taschengeld noch wöchentlich an das Kind ausgezahlt werden. Für jüngere Kinder ist es nämlich noch zu schwierig, sich das Geld über einen längeren Zeitraum einzuteilen. Wenn das Kind ungefähr zehn Jahre alt geworden ist, kann dann aber von einer wöchentlichen Auszahlung des Taschengelds auf eine monatliche Auszahlung des Taschengelds umgestellt werden. Wichtig ist vor allem, dass sich die Eltern an den vereinbarten Betrag halten, und kein Geld nachlegen, wenn das Taschengeld vorzeitig aufgebraucht ist. Ebenso wenig sollte das Taschengeld als Bestrafung für ein Fehlverhalten oder schlechte Noten kurzfristig gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden.