Taschengeld aufbessern

Taschengeld aufbessernHeutzutage leben wir in einer Konsumgesellschaft und dementsprechend haben auch Kinder und Jugendliche viele Wünsche. Angefangen bei neuen Computerspielen bis hin zum teuren Handy. Doch das kostet natürlich auch eine Menge Geld. Oft reicht das Taschengeld dann nicht aus, so dass Kinder und Jugendliche durch einen Nebenjob ihr Taschengeld aufbessern wollen.

Eigentlich ist ja auch nichts dagegen einzuwenden, wenn Kinder und Jugendlich etwas zum Taschengeld dazuverdienen wollen. Schließlich lernen die Kinder auf diese Weise frühzeitig, dass man für sein Geld auch eine Leistung erbringen muss. Allerdings können Kinder und Jugendliche nicht so einfach jeden beliebigen Nebenjob ausüben, um ihr Taschengeld aufzubessern. Hierbei gibt es nämlich einige Einschränkungen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Kinder und Jugendliche haben, die ihr Taschengeld aufbessern wollen.

Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Arbeit für Kinder unter 13

Bei der Frage, was Kinder und Jugendliche tun können, um ihr Taschengeld aufzubessern, kommt es in erster Linie auf das Alter an. Denn der Gesetzgeber will verständlicher Minderjährige vor Ausbeutung durch Kinderarbeit schützen, und hat deshalb strenge Richtlinien für die Beschäftigung von Minderjährigen festgelegt. So dürfen jüngere Kinder unter 13 Jahren gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) grundsätzlich keiner regelmäßigen Arbeit außerhalb der Familie nachgehen.

Als Eltern ist es aber durch sinnvoll, den Wunsch des Kindes etwas dazuzuverdienen zu unterstützen, und dem Kind beispielsweise eine kleine Entlohnung für zusätzliche Hausarbeiten oder Hilfe im Garten in Aussicht zustellen. So können die Kinder dann zumindest ein wenig ihr Taschengeld aufbessern.

Taschengeld aufbessern mit 13

Ab 13 Jahren dürfen Kinder, die ihr Taschengeld aufbessern wollen, dann auch außerhalb der Familie einer Arbeit nachgehen und sich einen geeigneten Nebenjob suchen. Allerdings sind gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Jugendliche zwischen 13 Jahren und 15 Jahren nur leichte Tätigkeiten erlaubt, die für Kinder geeignet sind. Das bedeutet, die Tätigkeiten dürfen die Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht nachteilig beeinflussen. Zu den bereits im Alter von 13 Jahren und 14 Jahren erlaubten Nebenjobs, mit denen man sein Taschengeld aufbessern kann, gehören beispielsweise Zeitungen austragen oder babysitten. Vorrausetzung für so einen Nebenjob ist allerdings immer die Zustimmung der Eltern. Wer sein Taschengeld mit 13 durch einen Nebenjob aufbessern will, darf aber grundsätzlich nur zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr abends arbeiten. Außerdem dürfen Kinder in diesem Alter gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz maximal zwei Stunden pro Tag arbeiten.

Taschengeld aufbessern mit 15

Mit 15 Jahren stehen den Jugendlichen dann schon mehr Möglichkeiten offen, um sich etwas dazuzuverdienen und so das Taschengeld aufzubessern. So erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz, dass schulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren während der Schulferien auch mehr arbeiten dürfen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Allerdings nicht die gesamten Schulferien über. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen schulpflichtige Jugendliche ab dem Alter von 15 Jahren in den Ferien maximal bis zu vier Wochen pro Jahr, also 20 Arbeitstage, arbeiten gehen, um sich etwas dazuzuverdienen. Dadurch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass den Jugendlichen auch ausreichend Zeit zur Erholung in den Schulferien verbleibt. Die Arbeitszeit muss bei den Nebenjobs für 15jährige normalerweise zwischen sechs Uhr morgens und acht Uhr abends liegen. In einigen Branchen wie etwa dem Bäckerhandwerk oder der Gastronomie gelten aber Ausnahmeregeln. Jugendliche ab 15 Jahren, die nicht mehr Vollzeit schulpflichtig sind, dürfen natürlich auch mehr arbeiten.