Pflegeversicherung für Selbstständige

Pflegeversicherung für Selbstständige und FreiberuflerErste Schritte zur Selbstständigkeit umfassen auch stets die Ordnung der Sozialversicherung oder, falls keine Versicherungspflicht besteht, die Entscheidung über private Alternativen. Bei der Pflege-Pflichtversicherung gibt es relativ wenig zu überlegen, denn sie folgt der gewählten Krankenversicherung. Die Art der Pflegversicherung richtet sich entsprechend danach, ob der Selbstständige eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen hat.

Meist freie Wahl der Krankenversicherung möglich

Bis auf wenige Ausnahmen sind Selbstständige und Freiberufler nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Sie können freiwillig Mitglieder einer Kasse werden oder sich für eine Absicherung als Privatpatient entscheiden (PKV). Die Wahl, die zum Beispiel von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Familienplanung beeinflusst sein sollte, legt zugleich die Form der Pflegeversicherung fest. GKV-Versicherte erhalten ihre Pflegeversicherung von ihrer Krankenkasse. PKV-Kunden sind ebenfalls verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Sie bekommen das Produkt üblicherweise bei ihrem privaten Krankenversicherer, können sich theoretisch aber auch für ein anderes Unternehmen entscheiden. Empfehlenswert ist das aber nicht, denn wenn die Abgrenzung zwischen den beiden Verträgen einmal nicht eindeutig ist, vermeidet eine Betreuung aus einer Hand Deckungslücken, die durch einen Zuständigkeitsstreit zwischen den Versicherern entstehen könnten. Beitragssatz und Leistungen unterscheiden sich ohnehin nicht.

Private Aufbesserung ist sinnvoll

Bereits heute liegen die durchschnittlichen Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung bei mehr als 3.000 Euro im Monat - mit steigender Tendenz. Unabhängig vom zuerkannten Pflegegrad bleibt ein Eigenanteil von rund 1.600 Euro für Unterbringung und Verpflegung, den die Pflegekasse nicht übernimmt. Existenzgründer-Portale wie http://www.gruendercheck.com/ raten deshalb dringend zur privaten Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes. Der staatlich geförderte sogenannte Pflege-Bahr kann - anders als die Riester-Rente - auch von Selbstständigen abgeschlossen werden. Die private Versicherungswirtschaft hält darüber hinaus verschiedene Modelle von der reinen Kostenabdeckung über Pflegetagegeld bis zur Pflegerente bereit.