Kindergelderhöhung 2019 - Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Kindergelderhöhung 2019Die Bundesregierung hat eine Kindergelderhöhung beschlossen. Erfreuliche Nachrichten für alle Familien mit Kindern in Deutschland. Pünktlich zum 1. Juli 2019 wird es eine Kindergelderhöhung geben. Doch nicht nur das Kindergeld wird im Jahr 2019 erhöht, sondern auch der Kinderfreibetrag und der Kinderzuschlag.

Kindergeld wird um 10 Euro im Monat erhöht

Eltern mit Anspruch auf Kindergeld können sich darauf freuen, ab dem zweiten Halbjahr 2019 etwas mehr Geld in der Tasche zu haben. Zum 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld um 10 Euro im Monat für jedes Kind. Durch die Kindergelderhöhung steigt somit das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 194 Euro im Monat auf 204 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern zukünftig 210 Euro statt 200 Euro monatlich. Für das Vierte und alle weiteren Kinder gibt es nach der Kindergelderhöhung 235 Euro im Monat. Somit wird eine Familie mit vier Kindern durch die Kindergelderhöhung 2019 in Zukunft jeden Monat 853 Euro Kindergeld (204 Euro + 204 Euro + 210 Euro + 235 Euro) von der Familienkasse überwiesen bekommen. Vor der Kindergelderhöhung waren es nur 813 Euro (194 Euro + 194 Euro + 200 Euro + 225 Euro) im Monat. Die nachfolgende Tabelle zeigt das monatliche Kindergeld vor und nach der Kindergelderhöhung zum 1. Juli 2019.

 

Anzahl der Kinder

Kindergeld nach dem 1. Juli 2019

Kindergeld vor dem 1. Juli 2019

1. Kind

204 Euro

194 Euro

2. Kind

204 Euro

194 Euro

3. Kind

210 Euro

200 Euro

4. Kind

235 Euro

225 Euro

Alle weiteren Kinder

235 Euro

225 Euro

Kinderfreibetrag steigt im Jahr 2019 ebenfalls

In Deutschland haben Eltern die Wahl, ob sie sich jeden Monat das Kindergeld von der Familienkasse auszahlen lassen oder aber durch den Kinderfreibetrag weniger Steuern zahlen. Analog zur Kindergelderhöhung 2019 wird in diesem Jahr auch der Kinderfreibetrag nach oben angepasst. Der Kinderfreibetrag wird in diesem Jahr um 192 Euro erhöht. Damit steigt der Kinderfreibetrag 2019 von 7.428 Euro auf nunmehr auf 7.620 Euro im Jahr pro Kind für beide Elternteile. Dabei setzt sich der Kinderfreibetrag folgendermaßen zusammen:

2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
4.980 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Falls die Eltern getrennt leben, wird für beide Elternteile jeweils der halbe Kinderfreibetrag angesetzt. Ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld die finanziell sinnvollere Wahl ist, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern muss immer für den Einzelfall ermittelt werden. Im Rahmen einer Günstigerprüfung überprüft das Finanzamt automatisch, welche Variante für den jeweiligen Steuerpflichtigen die finanziell bessere Alternative ist.

Kinderzuschlag wird auch erhöht

Einkommensschwache Familien mit Kindern können zusätzlich zum Kindergeld auch noch den Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag wird im Jahr 2019 ebenfalls erhöht. Es soll nach den derzeitigen Plänen der schwarz-roten Regierungskoalition um 15 Euro pro Kind im Monat angehoben werden. Damit würde der Höchstbetrag von 170 Euro im Monat auf 185 Euro im Monat steigen. Alleinerziehende Elternteile können außerdem davon profitieren, dass in Zukunft Unterhaltsleistungen nur noch anteilig und nicht wie bisher in vollem Umfang angerechnet werden.

Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket

In Deutschland erhalten einkommensschwache Familien mit Kindern aber nicht nur durch den Kinderzuschlag finanzielle Unterstützung, sondern können auch das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen. Neben dem höheren Kinderzuschlag wird es im Jahr 2019 zur Verbesserung der Situation sozial schwacher Familien mit Kindern auch Anpassungen beim Bildungs- und Teilhabepaket geben. So soll der Betrag, der sozial schwachen Kindern im Rahmen des sogenannten Schulbedarfspakets für die Anschaffung von Schulmaterialien zur Verfügung gestellt wird, zunächst von 100 Euro auf 150 Euro angehoben. In den folgenden Jahren wird der Zuschuss aus dem Schulbedarfspaket dann jeweils an die Entwicklung der Regelsätze angepasst.

Weiterhin werden einkommensschwache Eltern dadurch entlastet, dass die Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte wegfallen. Außerdem müssen die Eltern, die den Kinderzuschlag bekommen, keine Gebühren für die Kita mehr entrichten. Insgesamt lässt sich die Bundesregierung die Unterstützungsmaßnahmen für sozial schwache Kinder und Familien in der laufenden Legislaturperiode rund 1,3 Milliarden Euro kosten.