Riester Rente für Familien mit Kindern - Kinderzulage

Riester Rente für FamilienWer sich für die Riester Rente für die Altersvorsorge entscheidet, kann von einem stattlichen Zuschuss profitieren. Die Riester Rente lohnt sich besonders für Familien mit Kindern. Denn Eltern mit Riester Vertrag erhalten zusätzlich zur Grundzulage einmal im Jahr auch noch einen nicht unerheblichen Kinderzuschlag für jedes Kind.

Riester-Rente mit staatlichen Zulagen

Die im Jahr 2002 durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführte Riester Rente soll Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, helfen die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die Besonderheit beim Riester Vertrag besteht darin, dass der Sparer, wenn er im Jahr ausreichend in den Riester Vertrag eingezahlt hat, noch einen Zuschuss vom Staat erhält. Diese sogenannte Grundzulage zur Riesterrente beläuft sich seit 2018 auf 175 Euro im Jahr. Um sich die volle Riester Förderung des Staates zu sichern, muss der Sparer allerdings mindestens 4 Prozent des letztjährigen Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen.

Tipp: Wer einen Riester Vertrag abschließt und die erste Zulage beantragt, bevor er das 25. Lebensjahr vollendet hat, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Wie profitieren Familien mit Kindern bei der Riester Rente?

Die Riester Rente ist für Familien mit Kindern besonders attraktiv. Doch welche Vorteile bietet die Riester Rente für Familien mit Kindern überhaupt? Bei der Riesterrente können Familien mit Kindern gleich doppelt von den staatlichen Zulagen profitieren. Denn der Staat gewährt Familien zusätzlich zur Grundzulage noch eine Kinderzulage für jedes Kind. Voraussetzung für den Erhalt der Kinderzulage ist aber, dass für das Kind auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Demnach erhalten Riestersparer die Kinderzulage auf jeden Fall, solange das Kind noch nicht volljährig ist. Wenn das Kind 18 Jahr alt geworden ist, heißt das aber nicht zwangsläufig, dass die Kinderzulage bei der Riester-Rente wegfällt. Die Kinderzulage wird auch für volljährige Kinder bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder ein Studium absolviert.

Kinderzulage richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes

Die Höhe der Kinderzulage bei der Riester Rente hängt davon ab, wie alt das Kind ist. Wenn das Kind vor dem Jahr 2008 auf die Welt gekommen ist, bekommen Eltern pro Jahr eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro gutgeschrieben. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, zahlt der Staat sogar eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro im Jahr. Wenn eine Familie zwei Kinder hat, von denen eins vor 2008 und eins nach 2008 geboren ist, würde die Familie mit Riester Vertrag also von einer Kinderzulage in Höhe von 485 Euro im Jahr profitieren können. Durch die Anrechnung der Zulagen für die Kinder verringert sich der Sparbeitrag, der aus eigenen Mitteln aufgewendet werden muss, erheblich.

Riester Verträge für Ehepaare

Wenn beide Eheleute in die Rentenversicherung einzahlen, können auch beide Ehepartner einen Riester Vertrag abschließen und jeder von ihnen bekommt die Grundzulag in Höhe von 175 Euro. Dagegen wird die Kinderzulage nur einmal pro Familie gewährt. In der Regel wird die Kinderzulage bei der Rister-Rente immer dem Elternteil gutgeschrieben, dass auch das Kindergeld von der Familienkasse überwiesen bekommt. Auf Wunsch kann die Kinderzulage aber auch auf den anderen Elternteil übertragen werden. Bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner in die Rentenversicherung einzahlt, ist der andere Partner trotzdem mittelbar förderberechtigt und kann auch einen Riester Vertrag abschließen. Er muss dann lediglich den Sockelbetrag lediglich den Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr in einen Riester-Vertrag einzahlen, um sich die Grundzulage in voller Höhe zu sichern.