Kindergeldauszahlung 2022 – Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Kindergeldauszahlung im Jahr 2016

Hier können Sie sich über die Termine für Kindergeldauszahlung 2022 informieren. Eltern mit Kindern erhalten in Deutschland finanzielle Unterstützung vom Staat durch das Kindergeld. Bei vielen Familien ist das Kindergeld schon fest in ihr monatliches Budget eingeplant. Dann ist es natürlich auch wichtig zu wissen, wann das Kindergeld ausgezahlt wird. Die Kindergeldauszahlung durch die Familienkasse erfolgt grundsätzlich einmal im Monat. Allerdings wird das Kindergeld nicht immer am selben Tag von der Familienkasse ausgezahlt. Die Kindergeld Auszahlungstermine variieren von Monat zu Monat. Nachfolgend verraten ihnen, wie sie die Kindergeld Auszahlungstermine 2022 herausfinden können, so dass sie schon im Voraus wissen, wann das Kindergeld ausgezahlt wird.

Kindergeldauszahlung 2022 richtet sich nach der Kindergeldnummer

Das Kindergeld wird von der Familienkasse nicht an alle Eltern zum gleichen Zeitpunkt ausgezahlt. Der Zeitpunkt der Kindergeldauszahlung richtet sich immer nach der Kindergeldnummer. Bei der Beantragung wird jedem Antragsteller eine eigene Kindergeldnummer zugeteilt. Ihre Kindergeldnummer können Sie auf den Schreiben der Familienkasse oder auf den Kontoauszügen mit den Überweisungen der Familienkasse finden. Diese Kindergeldnummer setzt sich aus mehreren Zahlen und Buchstaben zusammen. Für die Kindergeldauszahlung ist aber nur die letzte Ziffer der Kindergeldnummer maßgeblich. Wenn die Kindergeldnummer mit einer Null oder Eins endet, erfolgt die Kindergeldauszahlung am Monatsbeginn. Bei den Kindergeldnummern Acht und Neun liegen die Kindergeld Auszahlungstermine am Ende des Monats. Für die anderen Ziffern liegen die Termine entsprechend dazwischen.

In der Regel ändert sich die Kindergeldnummer nach der Vergabe nicht mehr, so dass man auch ohne den konkreten Auszahlungstermin zu kennen, zumindest schon mal grob abschätzen kann, wann das Kindergeld ausgezahlt wird. Außerdem wird jedem Antragsteller immer nur eine Kindergeldnummer zugeordnet, unabhängig davon für wie viele Kinder er Kindergeld bezieht. Das führt dazu, dass Eltern die für mehrere Kinder einen Kindergeldanspruch haben, den gesamten Betrag für alle Kinder am gleichen Termin ausgezahlt bekommen. 

Tabelle mit den Kindergeld Auszahlungsterminen für das Jahr 2022

Die Termine, wann das Kindergeld ausgezahlt wird, wurden bereits für alle Monate des Jahres 2022 vorab festgelegt. Nachfolgend haben wir eine Tabelle für Sie bereitgestellt, aus der Sie die jeweiligen Kindergeld Auszahlungstermine für alle Kindergeldnummern im Jahr 2021 ablesen können.

Kindergeld Auszahlungstermine 1. Quartal 2022

Endziffer Kindergeldnummer Januar Februar März
0 05.01.2022 04.02.2022 03.03.2022
1 07.01.2022 08.02.2022 04.03.2022
2 11.01.2022 09.02.2022 07.03.2022
3 12.01.2022 10.02.2022 08.03.2022
4 13.01.2022 11.02.2022 10.03.2022
5 14.01.2022 14.02.2022 11.03.2022
6 17.01.2022 15.02.2022 14.03.2022
7 18.01.2022 16.02.2022 15.03.2022
8 19.01.2022 17.02.2022 16.03.2022
9 21.01.2022 21.02.2022 18.03.2022

Kindergeld-Auszahlungstermine 2. Quartal 2022

Endziffer Kindergeldnummer April Mai Juni
0 05.04.2022 04.05.2022 03.06.2022
1 07.04.2022 06.05.2022 08.06.2022
2 08.04.2022 09.05.2022 09.06.2022
3 11.04.2022 10.05.2022 10.06.2022
4 12.04.2022 11.05.2022 13.06.2022
5 13.04.2022 12.05.2022 14.06.2022
6 14.04.2022 16.05.2022 15.06.2022
7 20.04.2022 17.05.2022 17.06.2022
8 21.04.2022 18.05.2022 20.06.2022
9 22.04.2022 20.05.2022 22.06.2022

Kindergeld Auszahlungstermine 3. Quartal 2022

Endziffer Kindergeldnummer Juli August September
0 05.07.2022 04.08.2022 05.09.2022
1 06.07.2022 05.08.2022 07.09.2022
2 07.07.2022 08.08.2022 08.09.2022
3 08.07.2022 10.08.2022 09.09.2022
4 11.07.2022 11.08.2022 12.09.2022
5 12.07.2022 12.08.2022 13.09.2022
6 13.07.2022 15.08.2022 14.09.2022
7 15.07.2022 16.08.2022 16.09.2022
8 18.07.2022 17.08.2022 19.09.2022
9 19.07.2022 18.08.2022 21.09.2022

Kindergeld-Auszahlungstermine 4. Quartal 2022

Endziffer Kindergeldnummer Oktober November Dezember
0 06.10.2022 04.11.2022 05.12.2022
1 07.10.2022 07.11.2022 06.12.2022
2 10.10.2022 08.11.2022 07.12.2022
3 11.10.2022 09.11.2022 08.12.2022
4 12.10.2022 10.11.2022 09.12.2022
5 14.10.2022 11.11.2022 12.12.2022
6 17.10.2022 14.11.2022 13.12.2022
7 18.10.2022 15.11.2022 14.12.2022
8 19.10.2022 16.11.2022 15.12.2022
9 21.10.2022 17.11.2022 16.12.2022

*Alle Angaben ohne Gewähr

Die erste Hälfte der Tabelle entält die Auszahlungstermine für das erste Quartal 2022, also die Monate Januar bis März 2021. Danach folgen die Auszahlungstermine für die Quartale zwei bis vier des Jahres 2022. Für jede Endziffer wird der entsprechende Überweisungstag, an dem das Geld von der Familienkasse auf das Konto der Eltern überwiesen wird, angegeben. Beachten Sie aber bitte, dass es durch Wochenenden und Feiertage zu Verzögerungen beim Geldeingang kommen kann. Die in der Tabelle angegebenen Kindergeldauszahlungstermine wurden von der Familienkasse auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Allerdings haben Eltern trotzdem keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Geld von der Familienkasse auch tatsächlich an dem angekündigten Auszahlungstermin überwiesen wird.

Hotline der Familienkasse zu den Kindergeld Auszahlungsterminen

Wenn Sie noch weitere Fragen zu den Kindergeld Auszahlungsterminen haben, können Sie sich unter der Telefonnummer 0800 4 5555 33 direkt an die Familienkasse wenden. Unter dieser Telefonnummer ist die Familienkasse montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr erreichbar. Ein Anruf bei der Hotline ist kostenlos.

Kindergeldauszahlung bei Beamten und Beschäftigten

Wenn Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wissen wollen, wann das Kindergeld ausgezahlt wird, hilft die oben stehende Tabelle allerdings nicht weiter. Denn bei Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist nicht die Familienkasse für die Kindergeldauszahlung zuständig, sondern eine Gehalts- oder Besoldungsstelle des öffentlichen Dienstes. Daraus ergibt sich, dass bei Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Kindergeldauszahlung grundsätzlich immer zusammen mit der Auszahlung des Lohns bzw. Gehalts erfolgt.

Kindergeldantrag stellen – So funktioniert´s

Vor der Kinderauszahlung muss das Kindergeld natürlich erst einmal beantragt werden. Im Normalfall ist der Kindergeldantrag bei der Familienkasse zu stellen. Für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt jedoch eine andere Regelung. Bei ihnen ist nicht die Familienkasse, sondern die eine Gehalts- oder Besoldungsstelle des öffentlichen Dienstes zuständig. Grundsätzlich muss der Kindergeldantrag immer schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das dafür benötigte Antragsformular erhält man entweder direkt bei der Familienkasse oder auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Das Antragsformular kann auch online ausgefüllt werden. Danach muss das Formular aber ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die Familienkasse geschickt werden. Ein reiner Online-Antrag ist derzeit leider noch nicht möglich. Wenn nach der Geburt eines Kindes erstmalig ein Kindergeldantrag gestellt wird, muss dem Antrag als Nachweis auch die Geburtsurkunde des Kindes beigefügt werden. Seit dem 1. Januar 2016 müssen der Familienkasse darüber hinaus auch die Steuer-Identifikationsnummern des Antragsstellers sowie des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, mitgeteilt werden.

Wann besteht ein Kindergeldanspruch?

Mit der Geburt des Kindes entsteht der Kindergeldanspruch. Dieser bleibt in jedem Fall bestehen, bis das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist. Doch Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder weiterhin einen Kindergeldanspruch haben. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das Kind ein Studium absolviert oder eine Ausbildung macht und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat Auf der folgenden Seite haben wir ausführliche Informationen für Sie bereitgestellt, unter welchen Voraussetzungen die Kindergeldauszahlung nach dem 18. Geburtstag des Kindes fortgesetzt wird. Es reicht übrigens aus, dass die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen an einem Tag des Monats erfüllt sind, um den kompletten Kindergeldbetrag für den ganzen Monat ausgezahlt zu bekommen.

Kinderfreibetrag statt Kindergeldauszahlung

Wenn Eltern auf eine Kindergeldauszahlung verzichten, können Sie stattdessen den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der das steuerpflichtige Einkommen der Eltern mindert. Das führt dazu, dass die Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Der Kinderfreibetrag beläuft sich im Jahr 2021 auf 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile beläuft.

  • 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes
  • 5.460 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Bei getrennt lebenden Elternpaaren wird für jedes der beiden Elternteile der Kinderfreibetrag in halber Höhe angesetzt. Wann eine Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags oder eine monatliche Kindergeldauszahlung finanziell günstiger ist, ist immer einzelfallabhängig. Das Finanzamt führt aber automatisch eine Günstigerprüfung durch, um zu ermitteln, welche dieser beiden Optionen für den jeweiligen Steuerpflichtigen die bessere Alternative ist.