Reisekrankenversicherung für Kinder – sinnvoll oder nicht?

Reisekrankenversicherung für KinderHier erfahren Sie, wann der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung für Kinder sinnvoll ist. Genauso wie Erwachsene verreisen auch Kinder und Jugendliche gern. Ab einem gewissen Alter wollen die Kinder und Jugendlichen dann aber zumeist lieber ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren. Mitunter soll die Reise dann auch ins Ausland gehen. Dann stellt sich die Frage, ob eine Reisekrankenversicherung für Kinder sinnvoll ist oder nicht. Nachfolgend wollen wir dieser Frage auf den Grund gehen.

Reisekrankenversicherung für gesetzlich Versicherte

Ob der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt davon ab, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Ein Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Für gesetzlich Versicherte ist bei Reisen ins Ausland der Abschluss einer Reisekrankenversicherung auf jeden Fall sinnvoll. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt zwar auch für medizinische Behandlungen in anderen Ländern der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält, auf. Allerdings deckt dieser Versicherungsschutz bei Weitem nicht alles ab.  

Einschränkungen beim Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung

Dem Reisenden wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur die Summe erstattet, die auch die Bürger im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung bekommen hätten. Außerdem kann die Krankenkasse in Deutschland noch einen Betrag abziehen, beispielsweise für zusätzliche Verwaltungskosten. Darüber hinaus gibt es für gesetzlich Versicherte noch weitere Einschränkungen beim Versicherungsschutz im europäischen Ausland: Der Reisende muss den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil selbst tragen und bekommt nur die medizinische Versorgung bei dort zugelassenen Ärzten von der Versicherung bezahlt. Falls im Ausland vom Arzt oder Krankenhaus eine privatärztliche Rechnung ausgestellt wird, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht für Krankenrücktransporte

Des Weiteren kommt die gesetzliche Krankenversicherung auch nicht für Krankenrücktransporte nach Deutschland auf. Und so ein Krankenrücktransport kann ganz schön teuer werden und schnell mehrere zehntausend Euro kosten, wenn man ihn aus eigener Tasche zahlen muss. Beim Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung ist es deshalb empfehlenswert, darauf zu achten, dass nicht nur medizinisch notwendige Rücktransporte, sondern auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte versichert sind.

Kein Versicherungsschutz bei Reisen außerhalb Europas

Anders als bei Reisen innerhalb der Europäischen Union, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei medizinischen Behandlungen in nicht europäischen Staaten, mit denen kein Sozialversicherungskommen besteht, keinen Cent. Wenn der Nachwuchs in ein Land außerhalb Europas reisen will, ist daher der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung für Kinder ausdrücklich anzuraten. Einige Länder wie etwa die USA machen den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung bei längeren Aufenthalten sogar zur Pflicht, da man sonst kein Visum erhalten würde.

Familientarife bei der Auslandskrankenversicherung

Natürlich kann man für jede beliebige Person eine Krankenversicherung abschließen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In vielen Fällen dürfte es aus finanzieller Sicht aber sinnvoller sein eine Reisekrankenversicherung für die ganze Familie abzuschließen, anstatt eine separate Police für jedes Familienmitglied einzeln. Bei den Familientarifen der Auslandskrankenversicherung sind dann neben den beiden Eltern auch die Kinder der Familie direkt mitversichert bei Auslandsreisen.

Zusatzleistungen bei den Familientarifen

Wer sich für einen Familientarif entscheidet, sollte allerdings auf die Altersobergrenze achten. Während bei manchen Versicherungsgesellschaften nur minderjährige Kinder und Jugendliche mitversichert sind, gilt bei der anderen Versicherungsunternehmen der Auslandsversicherungsschutz auch noch für volljährige Kinder bis zum Alter von 21 Jahren oder teilweise sogar 25 Jahren. Außerdem bieten die Familientarife der Auslandskrankenversicherung oftmals noch weitere Zusatzleistungen für Familien mit Kindern auf Reisen, wie z. B das sogenannte Rooming-in. Dadurch können die Eltern kostenfrei im Krankenhaus übernachten, wenn ihr minderjähriges Kind dort während der Reise eingeliefert wird.

Reisekrankenversicherung für privat Versicherte

Bei der privaten Krankenversicherung sieht die Situation in Hinblick auf den Versicherungsschutz im Ausland etwas besser aus als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Private Krankenversicherung bieten zumeist einen umfassenden Versicherungsschutz sowohl bei innereuropäischen als auch bei außereuropäischen Reisen. Allerdings unterscheiden sich die Leistungen der privaten Krankenversicherungen mitunter je nach gewähltem Tarif erheblich. Bei manchen privaten Krankenversicherungen ist beispielsweise der Versicherungsschutz bei Reisen in Länder außerhalb Europas auf einen Monat beschränkt. Privat Versicherte sollte sich vor einer Reise in Ausland auf jeden Fall informieren, welche Leistungen ihre Versicherung bei Auslandreisen übernimmt. Wenn Lücken im Versicherungsschutz vorhanden sind, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung sinnvoll, um diese auszugleichen.