Kindergeld Auszahlungstermine 2022 – Januar bis Dezember

Kindergeld Auszahlungstermine 2020Hier können Sie sich über die aktuellen Kindergeld Auszahlungstermine 2022 informieren. Das Kindergeld wird einmal im Monat von der Familienkasse ausgezahlt. Allerdings wird das Kindergeld nicht jeden Monat am gleichen Tag ausgezahlt, sondern die Kindergeld Auszahlungstermine ändern sich von Monat zu Monat. Bei vielen Familien mit Kindern ist das Kindergeld fest in das monatliche Budget eingeplant. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wann das Kindergeld auf dem Konto gutgeschrieben wird. Nachfolgend haben wir alle Kindergeld Auszahlungstermine für die Monate Januar bis Dezember 2022 für Sie zusammengetragen.

Kindergeld Auszahlungstermine richten sich nach Kindergeldnummer

Die Familienkasse zahlt das Kindergeld nicht an alle Eltern am selben Datum aus. Manche Eltern bekommen das Kindergeld bereits am Monatsanfang, während sich andere bis zum Monatsende gedulden müssen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kindergeldauszahlung ist die Kindergeldnummer bzw. genauer gesagt die letzte Ziffer der Kindergeldnummer. Bei den Endziffern null oder eins, erfolgt die Kindergeldauszahlung bereits am Anfang des Monats. Demgegenüber wird das Kindergeld bei den Endziffern acht und neun erst gegen Ende des Monats ausgezahlt. Die Kindergeld Auszahlungstermine für die restlichen Ziffern liegen dazwischen.

Die Kindergeldnummer wird den Eltern bei der erstmaligen Beantragung des Kindergelds von der Familienkasse zugeteilt. Die Kindergeldnummer setzt sich aus mehreren Buchstaben und Ziffern zusammen. Für die Kindergeld Auszahlungstermine 2022 ist aber nur die letzte Ziffer von Bedeutung.

Beispiel:

  • Bei der Kindergeldnummer 125FK174671 mit der Endziffer 1 erfolgt die Kindergeldauszahlung am Monatsanfang.
  • Bei der Kindergeldnummer 745FK369749 mit der Endziffer 9 erfolgt die Kindergeldauszahlung am Monatsende.

Die Kindergeldnummer kann man allen Schreiben der Familienkasse ablesen. Alternativ findet man die Kindergeldnummer auch auf den Kontoauszügen mit den Kindergeldüberweisungen. Beim Kindergeldantrag wird jedem Antragsteller immer nur eine Kindergeldnummer zugeteilt, egal für wie viele Kinder ein Kindergeldanspruch besteht. Das hat zur Konsequenz, dass Eltern, die für mehrere Kinder Kindergeld bekommen, der gesamten Betrag für alle Kinder am gleichen Termin im Monat überwiesen wird.

Tabelle mit den Kindergeld Auszahlungsterminen 2022

Die Kindergeld Auszahlungstermine sind von der Familienkasse bereits für das komplette Jahr 2022 festgelegt worden und wurden auf der offiziellen Internetseite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Nachfolgend haben wir für Sie eine Tabelle mit allen Kindergeld Auszahlungsterminen für die Monate Januar bis Dezember 2021 für Sie zur Ansicht bereitgestellt. Aus dieser Tabelle können Sie ganz einfach den Auszahlungstermin für die jeweilige Endziffer der Kindergeldnummer ablesen. Beachten Sie aber bitte, dass es durch Wochenenden und Feiertage zu Verzögerungen beim Geldeingang auf dem Konto kommen kann.

Kindergeld Auszahlungstermine 1. Quartal 2022

Endziffer Kindergeldnummer Januar Februar März
0 05.01.2022 04.02.2022 03.03.2022
1 07.01.2022 08.02.2022 04.03.2022
2 11.01.2022 09.02.2022 07.03.2022
3 12.01.2022 10.02.2022 08.03.2022
4 13.01.2022 11.02.2022 10.03.2022
5 14.01.2022 14.02.2022 11.03.2022
6 17.01.2022 15.02.2022 14.03.2022
7 18.01.2022 16.02.2022 15.03.2022
8 19.01.2022 17.02.2022 16.03.2022
9 21.01.2022 21.02.2022 18.03.2022

Kindergeld-Auszahlungstermine 2. Quartal 2022

Endziffer Kindergeldnummer April Mai Juni
0 05.04.2022 04.05.2022 03.06.2022
1 07.04.2022 06.05.2022 08.06.2022
2 08.04.2022 09.05.2022 09.06.2022
3 11.04.2022 10.05.2022 10.06.2022
4 12.04.2022 11.05.2022 13.06.2022
5 13.04.2022 12.05.2022 14.06.2022
6 14.04.2022 16.05.2022 15.06.2022
7 20.04.2022 17.05.2022 17.06.2022
8 21.04.2022 18.05.2022 20.06.2022
9 22.04.2022 20.05.2022 22.06.2022

Kindergeld Auszahlungstermine 3. Quartal 2022

Endziffer Kindergeldnummer Juli August September
0 05.07.2022 04.08.2022 05.09.2022
1 06.07.2022 05.08.2022 07.09.2022
2 07.07.2022 08.08.2022 08.09.2022
3 08.07.2022 10.08.2022 09.09.2022
4 11.07.2022 11.08.2022 12.09.2022
5 12.07.2022 12.08.2022 13.09.2022
6 13.07.2022 15.08.2022 14.09.2022
7 15.07.2022 16.08.2022 16.09.2022
8 18.07.2022 17.08.2022 19.09.2022
9 19.07.2022 18.08.2022 21.09.2022

Kindergeld-Auszahlungstermine 4. Quartal 2022

Endziffer Kindergeldnummer Oktober November Dezember
0 06.10.2022 04.11.2022 05.12.2022
1 07.10.2022 07.11.2022 06.12.2022
2 10.10.2022 08.11.2022 07.12.2022
3 11.10.2022 09.11.2022 08.12.2022
4 12.10.2022 10.11.2022 09.12.2022
5 14.10.2022 11.11.2022 12.12.2022
6 17.10.2022 14.11.2022 13.12.2022
7 18.10.2022 15.11.2022 14.12.2022
8 19.10.2022 16.11.2022 15.12.2022
9 21.10.2022 17.11.2022 16.12.2022

*Alle Angaben ohne Gewähr

Beispiel: Ihnen wurde von der Familienkasse die Kindergeldnummer 115FK174934 zugeteilt. Wenn Sie jetzt wissen möchten, wann das Kindergeld im Januar und Februar 2022 ausgezahlt wird, genügt ein Blick auf die obenstehende Tabelle. Wie sich der Tabelle entnehmen lässt, erfolgt die Auszahlung des Kindergelds zunächst am 13. Januar 2022. Im nachfolgenden Monat fällt der Auszahlungstermin dann auf den 11. Februar 2022.

Kindergeld Auszahlungstermine für Beamten und Beschäftigte des öffentlichen Diensts

Für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Diensts gelten beim Kindergeld Sonderregeln. Bei diesen Berufsgruppen ist nicht die Familienkasse, sondern die Gehalts- oder Besoldungsstelle des öffentlichen Diensts für die Kindergeldauszahlung zuständig. Das hat zur Folge, dass die oben stehenden Kindergeld Auszahlungstermine nicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienst gelten. Stattdessen wird das Kindergeld immer zusammen mit dem Lohn bzw. Gehalt ausgezahlt.

Gebührenfreie Telefonnummer der Familienkasse

Falls Eltern noch weitere Fragen zur Kindergeldauszahlung haben, können sie sich auch telefonisch an die Familienkasse wenden. Zu diesem Zweck bietet die Familienkasse unter der Telefonnummer 0800 4 5555 33 eine gebührenfreie Hotline an. Die Hotline ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr erreichbar.

Kindergeld bei der Familienkasse beantragen

Nach der Geburt eines Kindes bekommen Eltern nicht automatisch Kindergeld. Bevor das Kindergeld ausgezahlt werden kann, muss es erst einmal von den Eltern beantragt. Der Kindergeldantrag ist schriftlich bei der örtlichen Familienkasse einzureichen. Das für den Antrag benötigte Formular erhalten Sie entweder direkt von der Familienkasse oder Sie laden es sich von der Homepage der Bundesagentur für Arbeit herunter. Es besteht zwar die Möglichkeit, das Antragsformular online auszufüllen. Danach muss das Formular aber noch ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Familienkasse geschickt werden. Ein reiner Onlineantrag mit elektronischer Signatur ist derzeit leider noch nicht möglich. Beim erstmaligen Kindergeldantrag müssen Sie der Familienkasse zusätzlich auch die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Darüber hinaus muss seit dem Jahr 2016 bei der Beantragung des Kindergelds immer die Steuer-Identifikationsnummer des Antragsstellers und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden.

Wie viel Kindergeld wird ausgezahlt?

Wie viel Kindergeld jeden Monat an die Eltern ausgezahlt wird, hängt von der Anzahl der Kinder ab. Denn das Kindergeld pro Kind ist nicht für alle Kinder gleich hoch. Die Kindergeldauszahlung für das dritte, vierte und alle weiteren Kind fällt höher aus als für die ersten beiden Kinder. Zuletzt gab es eine Kindergelderhöhung am 1. Januar 2021. Dabei hat man das Kindergeld um 15 Euro pro Kind angehoben. Dadurch bekommen Eltern für das erste und zweite Kind jetzt 219 Euro im Monat. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld auf 225 Euro im Monat. Noch mehr Geld erhalten Eltern für das vierte Kind und alle weiteren Kinder. Ab dem vierten Kind gibt es jeweils den Maximalbetrag in Höhe von 250 Euro monatlich. Die nachfolgende Tabelle gibt noch mal einen Überblick über die Höhe des Kindergelds.

Anzahl Kinder

Kindergeldauszahlung 2022

1. Kind

219 Euro

2. Kind

219 Euro

3. Kind

225 Euro

4. Kind

250 Euro

Jedes weitere Kind

250 Euro

Es gilt zu beachten, dass bei der Berechnung der Kindergeldhöhe auch sogenannte Zählkinder zu berücksichtigen sind. Als Zählkinder bezeichnet man Kinder, die bei dem getrenntlebenden Elternteil wohnen, und für die deshalb kein Kindergeld ausgezahlt wird. Die Zählkinder sorgen aber trotzdem dafür, dass beim anderen Elternteil lebende Kinder in der Rangfolge fürs Kindergeld nach oben rücken.

Beispiel: Ein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe, die bei seiner geschiedenen Frau wohnt, so dass diese auch das Kindergeld erhält. Der Vater hat mit seiner zweiten Frau noch zwei weitere Kinder, für die er Kindergeld ausgezahlt bekommt. Da die Tochter aus erster Ehe als Zählkind zu berücksichtigen ist, werden seine beiden anderen Kinder als zweites und drittes Kind statt als erstes und zweites Kind bei der Kindergeldfestsetzung behandelt. Das hat zur Konsequenz, dass statt 438 Euro monatlich (219 Euro + 219 Euro) ein Kindergeld in Höhe von 444 Euro (219 Euro + 225 Euro) an die Familie ausgezahlt wird.

Kinderfreibetrag als Alternative zum Kindergeld

In Deutschland gibt es neben dem Kindergeld auch noch den Kinderfreibetrag. Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Steuerfreibetrag, der von dem zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen wird. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung der Eltern. Im Jahr 2022 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile.

  1. 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes
  2. 5.460 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Falls die Eltern getrennt leben, steht jedem Elternteil der Kinderfreibetrag in halber Höhe zu. Eltern müssen sich aber entscheiden, ob sie den Kinderfreibetrag nutzen wollen oder jeden Monat Kindergeld beziehen wollen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Ob eine monatliche Kindergeldauszahlung oder aber die Nutzung des Kinderfreibetrags wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Im Zuge einer Günstigerprüfung wird vom Finanzamt aber automatisch ermittelt, welche der beiden Möglichkeiten für den jeweiligen Bürger die wirtschaftlich bessere Alternative ist.