Hochwasserversicherung - Schutz vor Hochwasserschäden

Hochwasserverischerung gegen HochwasserschädenIn der heutigen Zeit spielt die Natur immer häufiger verrückt und es kommt zu schweren Überschwemmungen und Hochwasser. In den letzten Jahren waren vielen Regionen in Deutschland von schweren Überschwemmungen und Hochwasser betroffen. Für die von den Hochwasserschäden betroffenen Hausbesitzer ist das ein Alptraum. In Anbetracht der hohen Schäden durch das Hochwasser in der letzten Zeit, fragen sich nun natürlich viele Leute, ob man eine Hochwasserversicherung abschließen kann, die für die vom Hochwasser verursachten Schäden aufkommt.

Wer zahlt bei Hochwasserschäden?

Bei Hochwasserschäden kann eine erhebliche finanzielle Belastung auf die betroffenen hasubesitzer zukommen. Gibt es eine Hochwasseversicherung, um sich davor zu schützen? Eine einzelne Hochwasserversicherung, die gleichzeitig alle vom Hochwasser verursachten Schäden abdeckt, gibt es leider nicht. Hier muss man stattdessen auf verschiedene Versicherungen zurückgreifen, die unterschiedliche Schadenfälle in Zusammenhang mit Hochwasser und Überschwemmungen abdecken. Es muss hier unterschieden werden, zwischen Schäden an der Einrichtung und Schäden am Gebäude selber. Außerdem kann es natürlich auch vorkommen, dass das eigene Auto durch Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurde. Je nachdem, was vom Hochwasser beschädigt wurde, ist dann nämlich immer eine andere Versicherung zuständig.

Hochwasserversicherung für Hausrat

Für Schäden am Mobiliar und der Einrichtung ist normalerweise die Hausratversicherung zuständig. Leider gehören Schäden, die durch Hochwasser und Überschwemmungen verursacht wurden sind, nicht standardmäßig zum Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Versicherte sollte daher unbedingt darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen auch eine Klausel zu Übernahme von Überschwemmungsschäden bzw. Elementarschäden enthalten ist. Denn andernfalls bleibt der Versicherte auf den entstandenen Kosten sitzen. Hausratversicherungen, die auch Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen mit abdecken, sind zwar in der Regel etwas teurer. Für diejenigen, die in einem vom Hochwasser bedrohten Gebiet wohnen, ist das aber mit Sicherheit eine sinnvolle Investition, damit sie Hochwasserschäden am Hausrat nicht aus eigener Tasche zahlen müssen. Mit unserem praktischen Vergleichsrechner am Ende der Seite, können Sie ganz leicht überprüfen, was eine Hochwasserversicherung für Hausrat kostet.

Hochwasserversicherung für Gebäude

Für Schäden, die nicht am Mobiliar, sondern am Gebäude selbst entstanden sind, ist hingegen die Wohngebäudeversicherung zuständig. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Türen oder Fenster durch den Druck des Wassers kaputt gegangen sind. Für die Wohngebäudeversicherung gilt jedoch genauso wie für die Hausratversicherung, dass Schäden durch Überschwemmungen und Hochwasser nicht standardmäßig zum Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung gehören. Wer in einem Gebiet wohnt, das immer wieder vom Hochwasser bedroht wird, sollte daher unbedingt darauf achten, dass auch Hochwasserschäden mit in den Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden.

Hochwasserversicherung für Autos

Es kommt auch immer wieder vor, dass Autos oder andere Fahrzeuge durch Hochwasser und Überschwemmungen zu Schaden kommen. Eine spezielle Hochwasserversicherung für Autos brauchen Sie aber nicht. Denn dies ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt alle Schäden die durch Hochwasser oder Überschwemmungen am Fahrzeug entstanden sind. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist natürlich genauso vor Hochwasser und Überschwemmungen geschützt, da die Vollkaskoversicherung immer auch gleichzeitig den kompletten Versicherungsschutz einer Teilkaskoversicherung beinhaltet und somit auch Hochwasserschäden abdeckt. Positiv für den Versicherten: Da Hochwasserschäden immer der Teilkaskoversicherung zugeordnet werden, muss der Versicherte bei einem Schadensfall nicht berfürchten, in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse herabgestuft zu werden.